Aktuell: Die Tätigkeit der Heilpraktiker/innen ist in Nordrhein-Westfalen weiterhin zulässig (§ 12 Abs. 3 der V0)

Die Praxiszeiten sind weiterhin Montag, Mittwoch & Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr.

Für individuelle persönliche Terminwahrnehmung, bitten sie um einen Rückruf von Mir.